Ihre Ansprechpartner

Portraitfoto Martin Brauer

Martin Brauer

zuständig für die Häuser in Schwetzingen und Ketsch

Tel.  06202-12991
Fax: 06202-26348

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Portraitfoto Petra Surma

Petra Surma

zutändig für das Haus in Hockenheim

Tel:  06202-97848-20
Fax: 06202-97848-29

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Wohnhausvertrag

Zwischen der Lebenshilfe als Träger des Wohnverbundes und dem Bewohner oder dessen gesetzlichen Vertreters wird ein Wohnhausvertrag abgeschlossen.

Er regelt alle Dinge, die einen reibungslosen Ablauf des Wohnhausbetriebes bei größtmöglicher Lebensqualität der bewohner gewährleisten.

Dieser Wohnhausvertrag entspricht den Anforderungen des Heimgesetzes und seiner Verordnungen und ist von der Heimaufsicht des Rhein-Neckar-Kreises genehmigt.

Finanzierung

Für alle Leistungen der stationären Wohnformen werden Tagespflegesätze berechnet. Die Höhe dieser Pflegesätze richtet sich nach dem Hilfebedarf des Bewohners.

Bewohner/innen, die nicht selbst diese Tagespflegesätze aufbringen können, erhalten im Rahmen der „Eingliederungshilfe für Behinderte Menschen” (SGB 12 – Sechstes Kapitel) Unterstützung durch die örtlich zuständigen Sozialämter (z.B. Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises).

Diese geben auch nähere Informationen bezüglich der Vermögens- und Einkommensfreigrenzen der Bewohner sowie deren unterhaltspflichtigen Angehörigen.

Auf den folgenden Seiten erhalten sie weitere Informationen zu den Themen: